| Satzung |
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Satzung
§ 3 - Fehlen
(Fehlt ein Mitglied 3 x hintereinander unentschuldigt, so kann nach Abstimmung der anderen Mitglieder das Mitglied aus dem Kegelclub ausgeschlossen werden. Siehe hierzu § 5!)
§ 4 - Kegeltour Es findet einmal im Jahr eine Kegeltour statt. Die aktive Teilnahme ist Pflicht! § 5 - Austritte Möchte ein Mitglied austreten, so werden die geleisteten Einzahlungen nicht zurück erstattet. Die Einzahlungen bleiben im Besitz des Kegelclubs. Offene Beiträge müssen bis zum Zeitpunkt des Austritts vom austretenden Mitglied voll bezahlt werden!. § 6 - Neuaufnahmen Neuaufnahmen können nur einstimmig durch die jeweils anwesenden Mitglieder angenommen werden. Die maximale Mitgliederanzahl sind zwölf Personen. § 7 - monatliche Zahlungen Zahlungen von Beiträgen und Strafen sollten monatlich erfolgen. Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als EUR 250,00 behalten sich die Mitglieder vor, über den "erzwungenen" Austritt des Mitgliedes mit Zahlungsrückstand zu entscheiden. Sollte jedoch das Mitglied im Verein bleiben, so müssen 2 Monate vor der Kegeltour alle Rückstände gezahlt werden. Neue überarbeitete Satzung Lennestadt-Grevenbrück, den 10.05.2005 gez. Andreas Klenz (Kassierer) |