Kegeltour 2010

Satzung

Satzung

§ 1 - Beiträge
Es wird ein Betrag von 22,00 € pro Monat festgelegt.

§ 2 - Strafen
Es werden generell folgende Strafen festgelegt:

Pudel 0,50€
Klingel 0,50€
verlorenes Spiel 0,50€
Grün 5,00€
Kugel einholen 2,50€
Lustwurf 0,50€
Erschrecken 0,50€
Kugel bringen 0,50€
Alle 9 und Kranz 0,50€ jeder zahlt, außer derjenige der das Bild geworfen hat
Kegelpin vergessen 1 Runde
Kegelpin verlieren 5,00 € für neuen Kegelpin + 1 Runde

 

 

§ 3 - Fehlen
Wenn ein Mitglied dem Kegeln fernbleibt, werden folgende Beiträge erhoben:

Unentschuldigt 40,00 € + Beitrag + Durchschnitt
Entschuldigt Beitrag + Durchschnitt
zu spät 2,50 € pro angefangene Stunde
(Fehlt ein Mitglied 3 x hintereinander unentschuldigt, so kann nach Abstimmung der anderen Mitglieder das Mitglied aus dem Kegelclub ausgeschlossen werden. Siehe hierzu § 5!)


§ 4 - Kegeltour
Es findet einmal im Jahr eine Kegeltour statt. Die aktive Teilnahme ist Pflicht!


§ 5 - Austritte
Möchte ein Mitglied austreten, so werden die geleisteten Einzahlungen nicht zurück erstattet. Die Einzahlungen bleiben im Besitz des Kegelclubs. Offene Beiträge müssen bis zum Zeitpunkt des Austritts vom austretenden Mitglied voll bezahlt werden!.


§ 6 - Neuaufnahmen
Neuaufnahmen können nur einstimmig durch die jeweils anwesenden Mitglieder angenommen werden. Die maximale Mitgliederanzahl sind zwölf Personen.


§ 7 - monatliche Zahlungen
Zahlungen von Beiträgen und Strafen sollten monatlich erfolgen. Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als EUR 250,00 behalten sich die Mitglieder vor, über den "erzwungenen" Austritt des Mitgliedes mit Zahlungsrückstand zu entscheiden. Sollte jedoch das Mitglied im Verein bleiben, so müssen 2 Monate vor der Kegeltour alle Rückstände gezahlt werden.



Neue überarbeitete Satzung
Lennestadt-Grevenbrück, den 10.05.2005
gez. Andreas Klenz

(Kassierer)